Schadengutachten
Sachverständigenbüro Dodenhoff – Ihr Partner für Schadengutachten !
Der Geschädigte darf den Schadengutachter bestimmen.
Sie hatten einen Unfall und sind nicht schuld? Dann haben Sie ein Anrecht darauf, einen eigenen Schadengutachter zu bestimmen, um Ihre Ansprüche gegenüber der gegnerischen Versicherung geltend zu machen. Sie als Unfallgeschädigter dürfen selbst entscheiden, welchem Schadengutachter Sie Ihr Vertrauen schenken möchten.
Rufen Sie uns an: Tel. 04208/8286410 – Mobil: 0176/21258666
Wir kümmern uns für Sie um die Erstellung des Schaden- bzw. Unfallgutachtens und unterstützen Sie bei der Schadenabwicklung.
Ihre Vorteile im Schadensfall |
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Egal ob Ermittlung von Reparaturkosten, Wertminderung, Wiederbeschaffungswert, Restwert oder das Feststellen eines Totalschadens – die Experten von TÜV SÜD haben jahrzehntelange Erfahrung in der Begutachtung von Unfallschäden. Wir helfen auch Ihnen gerne weiter.
Unsere Leistungen im Schadenfall:
- Haftpflichtschadengutachten
- Kaskoschadengutachten (nach Rücksprache mit der jeweiligen Versicherung)
- Haftpflicht Kurzgutachten (für Schäden unterhalb der Bagatellschadengrenze)
- Reparaturkostenkalkulationen
TEXT / Artikelfoto: TÜV-SÜD / SVD