Schadengutachten Sachverständigenbüro Dodenhoff – Ihr Partner für Schadengutachten ! Der Geschädigte darf den Schadengutachter bestimmen. Sie hatten einen Unfall und sind nicht schuld? Dann haben Sie ein Anrecht darauf, einen eigenen Schadengutachter zu bestimmen, um Ihre Ansprüche gegenüber der gegnerischen Versicherung geltend zu machen. Sie als Unfallgeschädigter dürfen selbst entscheiden, welchem Schadengutachter Sie Ihr Vertrauen…
Bemerkenswert
Im Schadenfall
Wie Sie als Geschädigter im vollen Umfang zu Ihrem Recht kommen: Der Sachverständige nimmt den Unfallschaden auf und erstellt das benötigte Gutachten Ihr Anwalt reguliert den Finanzausgleich und übernimmt die Kommunikation mit dem Versicherer Die Werkstatt repariert das verunfallte Fahrzeug WICHTIG! Nehmen Sie eine unabhängige Beratung in Anspruch! Ihr Anwalt des Vertrauens oder der unabhängige…