Im Schadenfall !

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Wie Sie als Geschädigter im vollen Umfag zu Ihrem Recht kommen:

  • Der Sachverständige nimmt den Unfallschaden auf und Erstellt das benötigte Gutachten
  • Ihr Anwalt reguliert den Finanzausgleich und übernimmt die Kommunikation mit dem Versicherer
  • Die Werkstatt repariert das verunfallte Fahrzeug

WICHTIG ! Nehmen Sie eine unabhängige Beratung in Anspruch !

Ihr Anwalt des Vertrauens oder der unabhängige Sachverständige sollten nach einem Unfall zuerst informiert werden und geben Ihnen wertvolle Tipps, damit es zu einer unkomplizierten und vollständigen Schadenregulierung kommt.

 

Rufen Sie uns im Schadenfall an !

Eine Telefonische Erstberatung ist für Sie Kostenfrei !

Mobil: 0176/21258666

Telefon: 04208/8286410

 

Foto: TÜV-SÜD